TEDi legt großen Wert darauf, dass die angebotenen Artikel nicht nur günstig sind, sondern auch eine gute Qualität aufweisen. Deshalb hat das Unternehmen eine eigene Abteilung für Qualitätsmanagement, die sich ausschließlich mit der Qualitätsprüfung der Waren beschäftigt.
Herr Schwerdtfeger, wie sieht der Ablauf des Qualitätsmanagements aus?
Am besten ich erkläre Ihnen das Vorgehen anhand eines Spielzeug-Pinguins, der in China hergestellt wird. In diesem Fall muss der Lieferant TEDi zunächst einen Nachweis eines unabhängigen Prüfinstituts vorlegen, der bestätigt, dass der Artikel der europäischen Spielzeugrichtlinie DIN EN 71 entspricht.
Anschließend kontrollieren wir den Pinguin selbst auf seine Beschaffenheit und seine Funktion. Unseren Bericht senden wir wiederum an den Lieferanten und übermitteln ihm darin weitere Vorgaben für die Qualität, das Produkt und die Verpackung.
Und dann wird der Artikel in die TEDi-Filialen geliefert?
Nein, noch lange nicht. Nun folgt erst die zweite Prüfphase. Hier wird kontrolliert, ob der Lieferant unsere Qualitätsanforderungen aus der ersten Prüfung umgesetzt hat. Werden unsere Vorgaben und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten, werden die Pinguine an die TEDi-Zentrale im nordrhein-westfälischen Dortmund geliefert.
Folgt jetzt noch ein weiterer Prüfschritt oder werden die Pinguine nun von der Zentrale aus an die Filialen geschickt?
Nun findet erst noch die Wareneingangskontrolle statt. Hier überprüfen wir unter anderem die Funktion und Kennzeichnung der Pinguine. Wir entnehmen einige Stichproben und verschicken diese zusätzlich an ein renommiertes Prüfinstitut, das die Pinguine auf Schadstoffe überprüft. Erst wenn all diese Schritte abgeschlossen sind, werden die Artikel an unsere Filialen geliefert.
Können Sie uns bitte erklären, wie Sie die „Funktion“ eines Pinguins überprüfen?
Gerne, nur würde ich hier den artfremden Genossen, den Teddybären, als Beispiel nehmen. Gerade bei Kuscheltieren besteht die Gefahr, dass Kinder Knöpfe oder Augen verschlucken und sich verletzen. Damit dies nicht passiert, führen wir die Prüfung nach DIN EN 71-1 (mechanische und physikalische Eigenschaften) durch. Bei der „Zug-Prüfung“ wird beispielsweise mit fest definierter Kraft am Auge des Teddys gezogen. Hält dieses, hat der Teddy unseren Test bestanden. Falls nicht, muss der Lieferant noch einmal nachbessern.
Sie haben gerade die gesetzlichen Vorschriften angesprochen. Prüft TEDi denn die Produkte über diese Vorgaben hinaus noch zusätzlich?
TEDi hat darüber hinaus eigene Qualitätsanforderungen entwickelt, auf welche die Produkte untersucht werden. So führen wir beispielweise verbrauchernahe Tests durch, die die Alltagstauglichkeit überprüfen.
Auf vielen Artikeln von TEDi befinden sich Verbraucherhinweise wie zum Beispiel „Spülmaschinengeeignet“. Wie können Sie diese überprüfen?
Bis ein Produkt diesen Hinweis bekommt, muss es viele Testläufe bestehen. Damit zum Beispiel eine Frischhaltebox das Prädikat „Spülmaschinengeeignet“ erhält, durchläuft sie bis zu einem Dutzend Spülgänge. Das Gleiche gilt für Textilien mit dem Aufdruck „Waschmaschinengeeignet“.
Das klingt nach jeder Menge Arbeit. Wie viele Mitarbeiter arbeiten denn in Ihrer Abteilung?
Insgesamt sind zehn qualifizierte Mitarbeiter beim Qualitätsmanagement beschäftigt. Und wie gesagt, darüber hinaus arbeiten wir weltweit intensiv mit renommierten Prüfinstituten zusammen.
Was raten Sie einem Kunden, der mit der Qualität der Produkte möglicherweise doch einmal nicht zufrieden ist?
Zunächst einmal können alle Produkte in unseren TEDi-Filialen problemlos umgetauscht werden. Unser Kassensystem verzeichnet diesen Umtausch und übermittelt diese Reklamation an die Abteilung Qualitätsmanagement. Wir gehen der Ursache dann natürlich auf den Grund. Grundsätzlich gilt: Wir freuen uns immer über Kritik und Anregungen – denn nur so können unsere Produkte noch besser werden.